#fingerwegvomwaldgesetz

Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle für das Bundeswaldgesetz. Sie will damit das bestehende und bewährte BWaldG von 1975 im Zuge einer Vollnovelle ablösen. Der aktuell vorliegende, offizielle Gesetzentwurf des BMEL hat die direkt Betroffenen und die Waldbesitzerverbände alarmiert und wurde auf verschiedenen Ebenen bereits deutlich kritisiert und wird in der Form abgelehnt. An dieser Stelle wollen wir Sie über den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden halten.

In der Federführung der Familienbetriebe Land und Forst und unter Beteiligung von AGDW und BLK wurde Mitte April die Kampagne „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“ gestartet. Um zur zentralen Kampagnen-Website zu gelangen, klicken Sie bitte auf obiges Banner oder hier.




Newsletter-Meldungen (FOKA-INFO) zur BWaldG-Novelle

FOKA-INFO 2024-11 (19.04.2024):

Waldverbände starten gemeinsame Flächenkampagne gegen Entwurf für neues Bundeswaldgesetz

Mit der gemeinsamen Kampagne „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“ warnen die großen deutschen Waldverbände vor den drohenden Gefahren eines neuen Waldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Wälder. Sollten die Pläne der Bundesregierung zur mehr Regulierung und Büro-kratisierung umgesetzt werden, ist der dringend nötige, klimaresiliente Umbau und Schutz der Wälder an vielen Orten nicht mehr möglich. Daneben führen praxisferne Eingriffe und pauschale Einschränkungen wie bei der Wahl der Baumarten zu einem Verlust der Vielfalt. Gemeinsam fordern die Waldverbände für den Fortbestand einer fachgerechten, flexiblen und vor allem nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Beibehaltung der bestehenden, bewährten Gesetzgebung.
Die Kampagne soll der Forstwirtschaft in der Diskussion eine Stimme und Plattform geben. Unter dem Claim „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“ werden die Leistungen nachhaltiger Waldbewirtschaftung abgebildet und die Folgen politischer Regulierung mit Claims, Clips und Posts in den Sozialen Netzwerken aufgezeigt. Kampagnen-Videos geben Einblicke in die Arbeit der Betriebe und rufen zum Mitmachen auf. Wer über den Wald, die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel oder bürokratische Hindernisse sprechen und seine Forderungen an die Politik adressieren möchte, kann ein Handyvideo an info@waldgesetz-stoppen.de schicken oder sich für seine digitalen Kanäle Material auf der Kampagnen-Webseite www.unser-green-deal.de/waldgesetz-stoppen/ herunterladen.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: AGDW/FabLF

 

 

FOKA-INFO 2024-08 (22.03.2024):

Wald muss Ländersache bleiben – 50-jähriges Jubiläum der Forstkammer in Stuttgart

Waldpolitik soll nicht zentral von der Bundesregierung in Berlin gesteuert werden, sondern Ländersache bleiben, weil der Wald quer durch Deutschland regional sehr unterschiedlich ist. Mit diesem Appell wandte sich gestern Forstkammer-Präsident Roland Burger bei der Mitgliederversammlung in Stuttgart an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Burger: „Sorgen Sie dafür, dass der Wald Chefsache bleibt.“ Kretschmann sprach anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Forstkammer, die die Interessen der 240.000 privaten und 1.000 kommunalen Waldbesitzer in Baden-Württemberg vertritt.

Die vollständige Pressemitteilung der Forstkammer lesen Sie hier.

Quelle: Forstkammer

 

FOKA-INFO 2024-08 (22.03.2024):

Agrarministerkonferenz der Länder fordert Entbürokratisierung – Kritik an BWaldG-Novelle

Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz haben die Länder Vorschläge zur bürokratischen Entlastung sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Verwaltung auf Bundes- und EU-Ebene an das Bundeslandwirtschaftsministerium übersandt. Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Länder befassten sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz auch mit der vom Bund angekündigten Novelle des Bundeswaldgesetzes. „Das Bundeswaldgesetz und die bisherige Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Waldgesetzgebung haben sich bewährt. Vor allem, weil sie wichtige und ausreichende Freiräume zur regionalen Ausgestaltung beinhalten, die es zu erhalten gilt. Wir lehnen überdies Konkretisierungen bei der waldbaulichen Behandlung der Wälder und Strafbewährungen strikt ab“, betonte Forstminister Peter Hauk MdL.
Zur EUDR sagte Hauk: „Die Entwaldungsverordnung ist nicht nur fachlich und politisch nicht umsetzbar, sondern schlichtweg überflüssig, da wir in Deutschland weder illegale Rodungen haben, noch weil die Wälder abnehmen. In Baden-Württemberg nehmen sie sogar zu.“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: MLR

 

FOKA-INFO 2024-07 (15.03.2024):

Waldbesitzende Kommunen lehnen Entwurf zur Novelle des Bundeswaldgesetzes ab

Der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ hat in einem Schreiben vom 22. Februar 2024 an Bundesminister Cem Özdemir gefordert, den vom BMEL vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle des Bundeswaldgesetzes zurückzunehmen. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes solle gestoppt werden. Die waldbesitzenden Städte und Gemeinden begründen ihre entschiedene Ablehnung damit, dass der Entwurf das Prinzip der kommunalen Selbstbestimmung konterkariere. Bürgerschaftlich gewählte Stadt- und Gemeinderäte sollen weiterhin im Rahmen allgemein gehaltener Vorschriften über ihren Wald selbst entscheiden und eigenverantwortlich mit ihrem langjährig gepflegten Betriebs- und Naturschatz umgehen können.
Das vollständige Schreiben des DStGB finden Sie hier.
Quelle: DStGB

 

FOKA-INFO 2024-04 (09.02.2024):

Einsatz gegen Waldgesetznovelle zeigt Wirkung: BM Lindner positioniert sich klar dagegen

Der viel kritisierte Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, also in der Abstimmung zwischen verschiedenen Bundesministerien. Dass der gemeinsame Einsatz gegen die geplante Novellierung Wirkung zeigt, wurde am 6. Februar in Lübeck sichtbar. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich dort auf einer Bürgerveranstaltung gegen den vorliegenden Entwurf positioniert: „Nein, ein Bundeswaldgesetz, wie das was Sie da vor Augen haben, wird nicht kommen. Stichwort Entbürokratisierung und nicht Rebürokratisierung hier. Sie haben das Wort Enteignung genannt, das ist teilweise ja enteignungsli-ke, was da passiert. Das ist jetzt eine Idee, aber das wird nicht ein Gesetz werden. Es ist ja Meinungsfreiheit, auch im Bundeskabinett, aber das wird keine Unterstützung in der Form finden.“
Ein Video des Auftritts mit dem genannten Zitat ab 34.40min finden Sie hier.
Quelle: AGDW

 

FOKA-INFO 2024-02 (22.01.2024):

 Grüne Woche: Waldeigentümer zeigen Bundeswaldgesetz die „rote Karte“

 Etliche der 1200 Gäste auf dem traditionellen Empfang der Waldeigentümer am Vorabend der Grünen Woche haben dem geplanten Bundeswaldgesetz die rote Karte gezeigt. „Der vorgelegte Entwurf ist inhaltlich und offenbar auch juristisch misslungen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Zu Gast waren zahlreiche Prominente aus Politik, Wirtschaft und Verbänden, darunter NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, fast 100 Abgeordnete aus dem Europa-Parlament, dem Bundestag und den Landtagen und zwei Dutzend Minister und Staatssekretäre aus Bund und Ländern. In seinem Grußwort vor Ort versprach Bundesminister Cem Özdemir Kritik und Einwände der Waldbesitzer zu prüfen: „Ich sage Ihnen zu, dass wir im Gespräch gute Lösungen fin-den werden.“ Und, ergänzte er: „Die Waldeigentümer hüten einen Schatz, der für unsere Zukunft auf diesem Planeten ganz entscheidend ist. Was immer ich tun kann, um diesen Schatz zu schützen, werde ich tun.“
Der Empfang wurde in diesem Jahr vom Waldbesitzerverband für Thüringen mitausgerichtet. Bitter: „Wir danken dem Team um Präsident Matthias Pfannstiel und Geschäftsführer Karsten Spinner.“ Unterstützt werden die thüringischen Waldbesitzer vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Minis-terin Susanna Karawanskij sprach ein Grußwort, ThüringenForst präsentierte sich auf einer Sonderfläche. Die vollständige Pressemitteilung mit Foto finden Sie hier.
Quelle: AGDW

 

 Gutachten der Waldverbände: „Neues Bundeswaldgesetz ist verfassungswidrig“

 Die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes durch die Bundesregierung ist nach Ansicht der privaten Waldeigentümer klar verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Dombert, das von den Verbänden AGDW und Familienbetriebe Land und Forst (FabLF) mit Unterstützung der Betriebsleiterkonferenz (BLK) der AGDW in Auftrag gegeben wurde. Gut-achter Tobias Roß von der Kanzlei Dombert stellte fest, dass die vorgesehene Beschränkung der Baumarten-wahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten die Grundrechte des Eigentums (Art. 14 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verletzen. Auch die neu einge-führten Strafvorschriften verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: „Die Strafvorschriften schießen weit über das Ziel hinaus“, sagte Roß.
Die vollständige Pressemitteilung sowie das Gutachten finden Sie hier.
Quelle: AGDW/FabLF

 

FOKA-INFO 2023-45 (16.12.2023):

 Neuer Entwurf BWaldG: Nur wenige Änderungen – AGDW: „BMEL weiter auf dem Holzweg“

 Die AGDW kritisiert den aktuellen kaum veränderten Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes, der am 04.12.2023 vom BMEL an die anderen Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt wurde, weiterhin in aller Deutlichkeit. Von einem ersten im November an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf hatte sich Bundeswaldminister Cem Özdemir sogleich öffentlich distanziert.
AGDW-Präsident Prof. Bitter: „Die Tatsache, dass im neuen Entwurf nun der Waldmanagement-Plan nicht mehr enthalten ist und einige Wörter gestrichen wurden, macht den Text nicht besser. Das BMEL ist auf dem Holzweg, wenn es meint, dass es mit wenigen Änderungen getan ist. Ein Auto wird nicht wieder fahrtüchtig, wenn man nach einem Totalschaden nur die Wischerblätter wechselt.“
Der Entwurf ist weiterhin durch rund 15 zusätzliche Genehmigungs- und Verbotsvorschriften sowie zahlreiche Detailregelungen gekennzeichnet. Allein die Seitenzahl soll gegenüber dem bewährten Bundeswaldgesetz von 1975 um mehr als das Vierfache steigen. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bleiben bei ihrer fundamentalen Kritik. „Die offensichtlich von einem Misstrauen gegenüber den Waldbesitzern geprägten Regelungen sowie die Androhung von Freiheitsstrafen und hohen Geldbußen selbst bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten sind völlig inakzeptabel“, so Bitter.
In der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit brauchen die Waldbesitzer Freiheit in der Bewirtschaftung. Nur diese Vielfalt sichert den Erhalt der Wälder auf Dauer. Bitter unterstreicht: „Wir appellieren an die Politik, das Vorhaben eines neuen Bundeswaldgesetzes grundsätzlich zu überdenken. Das geltende Gesetz ist eine gute und bewährte Grundlage für die Waldbewirtschaftung auch in den kommenden Jahren. Sollte das BMEL weiterhin am verfehlten Kurs festhalten, werden Frust und Ärger im ländlichen Raum weiter zunehmen.“
Quelle: AGDW

 

FOKA-INFO 2023-41 (17.11.2023):

 Entwurf Bundeswaldgesetz: „Allenfalls erste Diskussionsgrundlage voller handwerklicher Mängel“

 Die AGDW hat den zwischen den grünen Ministerien BMUV und BMEL abgestimmten Entwurf zu einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) grundsätzlich kritisiert und als „allenfalls erste Diskussionsgrundlage mit vielen handwerklichen Mängeln“ bezeichnet. „Unsere Mitgliedschaft lehnt den Entwurf in Gänze ab“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Entsetzt hätten die privaten Waldbesitzer in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Holzproduktion im Entwurf als nachrangig betrachtet wird. „Dies wird der Rolle von Wald und Holz als oft einzige Erlösquelle der Forstbetriebe und als Wirtschaftsfaktor mit einer Wertschöpfung von fast 60 Mrd. Euro gerade im ländlichen Raum nicht gerecht.“ Auch die strikte Beschränkung der Baumartenwahl auf „weit überwiegend heimische Baumarten“ widerspreche den Herausforderungen durch den Klimawandel und den dadurch veränderten Standortbedingungen. Ohnehin zeichne sich der Entwurf an vielen Stellen durch „große Praxisferne“ aus.
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Quelle: AGDW

 

FOKA-INFO 2023-38 (20.10.2023):

 Minister Özedemir zur BWaldG-Novelle: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht.“

 Alarmiert durch einen stark regulatorischen Vorschlag von Natur- und Umweltverbänden für ein neues Bundeswaldgesetz (BWaldG) warnte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter auf dem AGDW-Waldsymposium am 18. Oktober in Berlin erneut vor praxisfernen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben, die einer de-facto-Enteignung gleichkämen. Bitter forderte, dass das BWaldG auch künftig hinreichende Bewirtschaftungsfreiheit garantieren müsse. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir MdB versprach: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht.“
Die forstpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Isabel Mackensen-Geis MdB versicherte, dass ein von den Waldbesitzern befürchteter verpflichtender Vorratsaufbau nicht Teil der Gesetzes-Novelle sei. Nach Meinung der AGDW würde der Vorratsaufbau das Risiko von Waldschäden z.B. durch den Klimawandel erhöhen. Besser wäre es demnach, mehr Licht an den Boden zu lassen und damit für natürliche Verjüngung zu sorgen. So entstünde ein klimaresilienterer Wald.
Quelle: AGDW

 

FOKA-INFO 2023-37 (13.10.2023):

 Waldbesitzer weisen Vorschlag von Umweltverbänden für neues BWaldG auf das Schärfste zurück

 Die Umweltverbände DNR, DUH, NABU und WWF haben am 11. Oktober einen eigenen Gesetzesvorschlag zum neuen Bundeswaldgesetz vorgestellt. AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter stellte dazu fest: „Der Vorschlag ist an ordnungspolitischer Strenge, überbordender Regulierungswut und tiefem Misstrauen gegenüber dem Waldbesitz kaum zu überbieten. Die formulierten Grundpflichten wie ein die Wälder destabilisierender Vorratsaufbau, eine eigentumsfeindliche Gemeinwohl- und Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums sowie die massive Regulierung von Waldbewirtschaftung und Holznutzung werden der Anpassung der Wälder an den Klimawandel in keiner Weise gerecht. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben sind praxisfern und kommen einer de-facto-Enteignung gleich. Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird.“
Die Pressemitteilung des Nabu zum Gesetzesvorschlag finden Sie hier.
Quelle: AGDW

 

FOKA-INFO 2023-35 (29.09.2023):

 Details zur BWaldG-Novelle: AGDW und FabLF wenden sich kritisch an BMEL

 Die AGDW und die Familienbetriebe Land und Forst (FabLF) haben erste inhaltliche Details zur Neufassung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) erfahren. Einige der geplanten Änderungen erfüllen die beiden Verbände mit großer Sorge. Deshalb haben sie an das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen Brief geschrieben, wo sie ihre Einschätzungen und insbesondere Bedenken ausführlich darlegen.
Dabei mahnen die beiden Verbände insbesondere den Erhalt von Flexibilität und ein Höchstmaß an Bewirt-schaftungsfreiheit dringend an. Denn allzu konkrete gesetzliche Vorgaben für die Waldbesitzenden und für den bevorstehenden Waldumbau mindere die Optionsvielfalt zur Erreichung der Anpassungsziele. Das habe der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik in seiner Stellungnahme „Mehr als ‚Gute fachliche Praxis‘“ Anfang dieses Jahres mehr als deutlich gemacht. Umso stärker sei man irritiert, dass nun im BWaldG offenbar eine Reihe von ordnungsrechtlichen Restriktionen geplant seien. So solle wohl zukünftig die Waldbewirt-schaftung verpflichtend auf der Grundlage eines Waldmanagementplans erfolgen. Ab einer Waldfläche von 250 ha, so die Informationen, solle dieser Plan unter Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörden stehen. AGDW und FabLF betrachten diese Vorgabe als unnötig bürokratisiert und aufwändig und lehnen sie daher ab. Kritisch sehen die Verbände auch einen beabsichtigten, strengen Genehmigungsvorbehalt auch für kleine Kahlschläge. Dies würde die Verjüngung von Lichtbaumarten, wie der Eiche, erschweren. Zudem halten die AGDW und die FabLF ein ebenfalls wohl beabsichtigtes Verbot der flächigen Befahrung des Waldes für einen überzogenen Regulierungsansatz.
Weiter kritisieren die Verbände eine Geringschätzung der Holzproduktion in dem Novellierungsvorhaben. Bei den im Gesetz genannten „Ökosystemleistungen“ des Waldes könnte die Holzproduktion zukünftig erst an hinterer Stelle genannt werden. Das passe nicht zu der kürzlich vom BMEL gemeinsam mit dem Bundesbauministerium gestarteten Holzbauinitiative. Denn die Sicherstellung der Rohstoffversorgung über heimisches Holz sei dabei von entscheidender Bedeutung, so die Verbände.
Nicht weit genug geht AGDW und FabLF die im Rahmen der Gesetzesnovelle beabsichtigte Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Denn das Ziel müsse es sein, dass Forstwirtschaftliche Vereinigungen ihren Mitglieds-Forstbetriebsgemeinschaften und den angeschlossenen Waldbesitzern ein umfassendes Dienstleistungsangebot unterbreiten können. Enttäuscht äußern sich die Verbände darüber, dass das Thema Verkehrssicherung im Rahmen des Neuerlasses wohl in keiner Weise aufgegriffen werde.
Quelle: AGDW/FabLF